Ich habe mich für die Annahme z.B. des Bildungsschecks qualifiziert.

Für meine Weiterbildungsangebote können Sie daher bis zu 50% Zuschuss aus Bundes- oder Landesmitteln erhalten. Vielleicht kommt eines der Förderprogramme für Sie infrage?

Ich habe unten einen kurzen Überblick über mögliche Fördermittel und weitere Informationsquellen für Sie zusammengetragen.

Bitte beachten Sie:

Grundsätzlich kann ein öffentlicher Zuschuss nicht nachträglich beantragt werden. Etwaige Fördermöglichkeiten müssen also unbedingt vorab geklärt werden. Dabei unterstütze ich Sie gerne! Sprechen Sie mich an:

Dirk Löffelbein  +49-177-3046779  Mo-Sa  8:30h-18:30h  email-Kontakt

Sollte keines der unten genannten Kriterien auf Sie zutreffen, so können Sie sich gern mit einem oder mehreren Kollegen oder Bekannten zusammentun. Ich kann Ihnen dann gern ein kostengünstigeres Präsentationscoaching für Kleingruppen anbieten.

Bildungsscheck, z.B. in NRW

Für Existenzgründer und für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmer (KMU) gibt es als Zuschuss den Bildungsscheck.
Detailllierte Informationen finden Sie online bei der Weiterbildungsberatung NRW und beim zuständigen Ministerium.

Im Quick Check Bildungsscheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie einen NRW-Bildungsscheck für sich oder als Unternehmen für Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten können.

Zuschuss per Bildungsprämie

Auch das Bundesprogramm Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet einen Zuschuss – für berufsbezogene Weiterbildungsmassnahmen. Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums, unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000, auf Youtube und bei Facebook.

Weiterbildungs­stipendium

Das Programm Weiterbildungsstipendium richtet sich an engagierte Fach­kräfte unter 25 Jahren. Voraus­setzung sind eine abge­schlossene Berufs­ausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf, z.B. der Abschluss der Ausbildung mit besser als Note 2,0.
Förderfähig sind Arbeitnehmer, Arbeits­lose und Selbst­ständige.
Eltern­zeit oder Freiwilligen­dienste können die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben.
Informationen zum Stipendium